Weil in diesem Fall sowohl die Gesetzgebung als auch deren Umsetzung bzw. Die „gesammelten“ regionalen Interessen als Untereinheit der Länder können im deutschen Länderparlamentarismus durch die Besetzung des Bundesrates aus Vertretern der Länderregierungen effizienter auf der bundesstaatlichen Ebene eingebracht werden.Das Fehlen der wirklichen Vertretung der Länderinteressen im amerikanischen Senatsmodell, denn die Politik der Senatoren auf Bundesebene kann sich durch seine Bindung an das Wählerklientel durchaus von den Interessen der einzelstaatlichen Parlamente unterscheiden, kann nach meiner Auffassung nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der unmittelbaren Legitimation der Senatoren durch die direkte Volkswahl eine größere Bedeutung gegenüber einer nur mittelbaren Legitimation über die bundesstaatlichen Regierungen eingeräumt wird.Adams, Willi Paul / Lösche, Peter (1998): Länderbericht USA, Bonn: Bundeszentrale für politische BildungJäger, Prof. Dr. Wolfgang / Welz, Dr. Wolfgang (1995): Regierungssystem der USA, München / Wien: R. Oldenbourg Verlag GmbHInformationen zur politischen Bildung: USA - Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft (2000)Kielmansegg, Peter Graf: Integration und Demokratie, in: Jachtenfuchs, Marcus / Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, S. 47 - 71 (1996): OpladenKilper, Heiderose / Lhotta, Roland (1996): Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, Hagen: Leske + Buderich, OpladenLaufer, Dr. Heinz / Münch, Dr. Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland (1998): Leske + Buderich, OpladenSchubert / Klein (1997): Das Politiklexikon, Bonn: Verlag J.H.W. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten
Intrastaatlich = Kooperativ = Verbundföderalismus = Bundesstaat ( = Deutschland ) Interstaatlich = Dual = Kompetitiver Föderalismus = Staatenbund ( = USA ) USA: •ursprünglich ( laut Verfassung von 1781 ): jeder Staat behält Souveranität, Freiheit und Unabhängigkeit sowie alle rechtlichen Kompetenzen, die nicht explizit an den Kongress Föderalismus im internationalen Vergleich Deutschland tritt dem Forum of Federations bei Der Föderalismus ist das beste Organisationsprinzip für einen Staat, gerade in einer globalisierten Welt. Die „Rahmengesetzgebung des Bunde“ als dritter Bereich der Zuständigkeit verknüpft einzelstaatliche und bundesstaatliche Ebene dadurch, dass der Bund Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der Länder erlassen kann.
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Diese Verfassungsgebung „von unten“ scheiterte jedoch an der mangelnden Bereitschaft der größeren Einzelstaaten, einen Teil ihrer Souveränität an eine Zentralinstanz abzugeben. Es war Vorbild für viele lateinamerikanische Länder, aber auch für einige asiatische wie die Philippinen und Süd-Korea. Der formale Staatenbund ging mit Napoleon unter und machte den Weg frei zur Schaffung eines neuen deutschen Staatenbundes auf dem Wiener Kongress 1815.
Einleitung.
Abgeleitet vom lateinischen Wort „foedus“ = Bündnis, Vertrag bringt der Begriff Föderalismus das bündische Prinzip als Struktur- und Organisationsmaxime zum Ausdruck, das beide in dieser Arbeit zu vergleichenden Staaten schon in ihrem „Namen“ demonstrieren: United States of America und Bundesrepublik Deutschland.2 Sowohl das amerikanische als auch das deutsche politische System basieren auf einer jahrhundertealten föderativen Tradition, die ursprünglich als Staatenbündnisse, einer …
Außerdem wurde hier der Grundstein zum heutigen Verbundsystem des deutschen Föderalismus gelegt, denn die Staatsfunktionen zwischen Reich und Einzelstaaten wurden nach Funktionen verteilt, d. h. das Reich war für die Gesetzgebung zuständig und die Länder zur Verwaltung der Reichsgesetze.Das Konzept des deutschen Bundesstaates ist beispielhaft für einen intrastaatlichen Föderalismus oder ein sogenanntes Verbundsystem, indem die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen nach Kompetenzarten bzw.
In die „ausschließliche Gesetzgebung des Bundes“ fallen nach Art. 71 GG alle Bereiche, die den Ländern per Bundesgesetz nicht ausdrücklich zugeschrieben worden sind und im Einzelnen in Art. Von den einzelnen Länderregierungen und dem Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt, nahm das erste gesamtdeutsche, frei gewählte und verfassungsgebende Parlament Deutschlands seine Arbeit auf, das in seinem Verfassungsentwurf aus Deutschland einen echten Bundesstaat als konstitutionelle Monarchie formen wollte und erstmals Grundrechte formulierte.
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