Dezember 1990 (ABl. 392 L 0051: Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. 574/72 über die Anwendung der Bestimmungen über die Kürzung und das Ruhen von Leistungen (ABl. 56 vom 4.4.1964, S. 857/64).20. Januar 1995 zur Anpassung der Dokumente betreffend den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union.Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:'eidgenössisch diplomierter Zahnarzt/titulaire du diplôme fédéral de médecin-dentiste/titolare di diploma federale di medico-dentista', ausgestellt vom Eidgenössischen Departement des Inneren;"'Diplom als Kieferorthopäde/ diplôme fédéral d'orthodontiste/ diploma di ortodontista', ausgestellt vom Eidgenössischen Departement des Inneren;"10. L 146 vom 18.6.1969, S. 4).Die Vertragsparteien kommen überein, das Protokoll Nr. B. Hotelrechnungen, Terminkarten für Arzt-/Zahnarztbesuche, Eintrittskarten für öffentliche/private Einrichtungen, Mietwagenverträge oder Kreditkartenbelege), aus denen eindeutig hervorgeht, dass sich die betreffende Person im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates aufgehalten hat,mit Namen versehene Tickets und/oder Passagierlisten für Flug-, Bahn-, Bus- oder Schiffsreisen, aus denen die Anwesenheit und die Reiseroute der betreffenden Person im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates hervorgehen,Angaben, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person einen Kurierdienst oder ein Reisebüro in Anspruch genommen hat,amtliche Niederschrift von Aussagen, insbesondere von Grenzbeamten und anderen Personen, die den Grenzübertritt der betreffenden Person bezeugen können,amtliche Niederschrift von Aussagen der betreffenden Person in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten(Artikel 4 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 2)Von den zuständigen Behörden des ersuchenden Staates erstellte Beschreibung des Ortes, an dem die betreffende Person nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates aufgegriffen wurde, und der diesbezüglichen Umstände,Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthalt einer Person, die von einer internationalen Organisation (z. Die berufliche Mobilität umfaßt den Wechsel des Arbeitgebers, der Arbeitsstelle, des Berufs und den Übergang von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Januar 1975 über die Ausgabe des Formblatts E 111 an entsandte Arbeitnehmer (angenommen von der Verwaltungskommission auf ihrer 139. Aufenthaltsunterbrechungen, die sechs aufeinanderfolgende Monate nicht überschreiten, sowie eine durch Militärdienst gerechtfertigte Abwesenheit berühren nicht die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis.6. 1408/71 und Artikel 21 der Verordnung (EWG) Nr. L 73 vom 27.3.1972, S. 86),23. L 1 vom 1.1.1995, S. 1).Der Beschluß gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:4.28. L 73 vom 27.3.1972, S. 81).32. Juni 1974 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (ABl. 136 vom 1.
Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (ABl.
Für diese Kategorie von Staatsangehörigen läßt dieses Abkommen die geltenden Regeln des Aufnahmestaates für die bloße Kapitalanlage und den Handel mit unbebauten Grundstücken und Wohnungen unberührt.VII. Juli 1975 über soziale Sicherheit in bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.Artikel 4 des Abkommens vom 1. Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten benötigt der Dienstleistungsempfänger nach Artikel 5 Absatz 3 dieses Abkommens keine Aufenthaltserlaubnis. 386 L 0653: Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. C 241 vom 29.8.1994, S. 21, geändert durch das ABl. April 1998 zur Änderung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (ABl. Ein selbständiger Grenzgänger erhält innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung seiner vorherigen ununterbrochenen Erwerbstätigkeit von vier Jahren ohne weiteres eine neue Sonderbescheinigung, sofern er den zuständigen nationalen Behörden nachweist, daß er eine Erwerbstätigkeit ausüben kann.3. Ist innerhalb von fünf Arbeitstagen keine Antwort eingegangen, so gilt die Zustimmung zur Durchbeförderung als erteilt.Für die Beantwortung eines Durchbeförderungsantrags können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschließlich elektronischer Mittel wie Fax und E-Mail, verwendet werden.3. Juni 1992 zur Anwendung des Artikels 77, des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. L 73 vom 27.3.1972, S. 80).54. L 73 vom 27.3.1972, S. 80).53. Oktober 1989 (ABl. Dezember 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr(ABl. 368 L 0368: Richtlinie 68/368/EWG des Rates vom 15.
L 121, 26.5.1972, S. 32) und 75/35/EWG (ABl. Use Dezember 1996, in bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.a) Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens vom 24. 398 D 0443: Beschluß Nr. Oktober 1989 (ABl. Zwecks Anwendung dieses Anhangs berücksichtigen die Vertragsparteien die gemeinschaftlichen Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird, in der durch Abschnitt B dieses Anhangs angepaßten Fassung.2. November 1967 über soziale Sicherheit, geändert durch die Zusatzabkommen Nr. 374 L 0556: Richtlinie 74/556/EWG des Rates vom 4. Ist die Ausreise nur mit dem Reisepaß statthaft, so muß dieser mindestens fünf Jahre gültig sein.1. Werden die Beschränkungen des Artikels 10 dieses Abkommens angewandt, so ergänzen bzw. 117 vom 23.7.1964, S. 1871/64), geändert durch:- 172 B: Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und die Anpassungen der Verträge (ABl. L 73 vom 27.3.1972, S. 79).49.
389 X 0601: 89/601/EWG: Empfehlung der Kommission vom 8. 385 Y 0016: Empfehlung Nr. Die Vertragsparteien können von den Staatsangehörigen der anderen Vertragsparteien verlangen, daß sie ihre Anwesenheit in ihrem Hoheitsgebiet anzeigen.1.
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